Diese Formulare sollen wenn möglich, immer mit dem Stammbaumantrag eingesendet werden. Wechselt eine Katze später den Besitzer oder sind die Stammbäume bereits ausgestellt, ist das Formular mit dem Originalstammbaum direkt an das Stammbuchsekretariat einzusenden.
Der Züchter ist nach wie vor verpflichtet, den neuen Besitzer mittels Transferformular der FFH zu melden.