Belastungseinstufung durch den Tierarzt
Seit 1. Januar 2015 ist unter anderem der Art. 29 der Tierschutzverordnung des BLV in Kraft. Bitte lesen sie die beiden Dokumente BLV und Erläuterung zur Verordnung. Das Formular, Belastungseinstufung durch den Tierarzt, ist seitens der FFH fakultativ. Es wird aber empfohlen, vor allem bei Rassen mit extremeren Merkmalen, die Belastungseinstufungen durchführen zu lassen.