Augen auf beim Kätzchen-Kauf

Aus aktuellem Anlass ist es uns ein grosses Anliegen, Interessenten aufzuzeigen wie sie seriöse Züchter von unseriösen Angeboten unterscheiden können.

Der Schweizerische Tierschutz STS meldet aktuell nebst dem bekannten illegalen Welpenhandel auch Vermehrt illegalen Handel mit Rasse- und Hauskatzen. Mehr dazu gibt’s unter https://tierschutz.com/tierschutz/tiernotfall/meldestelle-tierhandel/

Der seriöse Züchter

…ist stolz auf seine Tiere und wird ihnen alle Katzen zeigen (ausser möglicherweise ein Tier kurz vor- oder nach der Niederkunft

…wird niemals eine Anzahlung ohne Kaufvertrag einfordern und schon gar nicht für ein Kätzchen das Sie nicht sehen können

…wird Ihnen niemals ein Kätzchen ohne Papiere anbieten. Ja, möglicherweise “brauchen” Sie als Liebhaber keine Papiere, doch die Dokumente sind der einzige Nachweis, dass die Zucht und das erworbene Kitten wirklich bei einem Verein registriert sind.

…ist mit seinem Zuchtnamen auf der Verbandswebseite gelistet. Diese Listen sind üblicherweise recht aktuell, im Zweifelsfall fragen Sie beim Sekretariat des Verbands nach.

…impft, entwurmt und chipt(1) seine Kätzchen entsprechend den Verbandsvorgaben und hält sich an das Mindestabgabealter von 14 Wochen (FIFé-Regelung, andere ggf. abweichend, jedoch nicht unter 12 Wochen!)

…wird Ihnen ein oder zwei Nächte Bedenkzeit einräumen und ein Kätzchen “provisorisch” für diese Zeit reservieren. Eine verbindliche Reservation wird erst nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.

Der Händler oder Vermehrer

…zeigt Ihnen nur, was er gerade anzubieten hat,

…verlangt eine Anzahlung ohne Vertrag oder sogar für ein Tier, dass Sie (noch) gar nicht sehen können

…erzählt Ihnen was für super erfolgreiche Elterntiere seine Kätzchen haben, dass Sie als Liebhaber aber keinen Stammbaum brauchen

…gibt Ihnen einen Zuchtnamen an, der nicht bei einem ordentlichen Verband gelistet ist.

…ermöglicht Ihnen, das Kätzchen auch schon vor dem Alter von 14 Wochen zu ¨übernehmen, damit Sie “mehr von der Prägephase” oder ähnliches miterleben.

…setzt Sie unter Zeitdruck, was die Entscheidung betrifft. “Sie müssen jetzt entscheiden, sonst nimmt es jemand anderer.”

(1) Die Chip-Nr selbst kann ebenfalls ein Hinweis sein. Da ein Grenzübertritt ohne Mikrochip nicht zulässig ist, muss die Chip-Nr. zum Zuchtland passen. Die ersten 3 Ziffern zeigen die Länderidentifikation (756 für Schweiz, 276 für Deutschland, für weitere hier klicken). Stimmt beim Jungtier die Länderidentifikation nicht mit dem Ausstellungsland des Heimtierpasses überein ist etwas falsch.

Die oben genannte Liste ist nicht abschliessend. Zeigt aber die häufigsten Maschen der Tierhändler auf.
FIFé schreibt Ihren Züchtern u.a. im Punkt 2.3.3 des Zucht- und Registrierungsreglements folgende Pflichten vor, die bei der Abgabe des Tieres erfüllt sein müssen:

Jungtiere dürfen nicht vor einem Alter von 14 Wochen an den neuen Besitzer abgegeben werden und müssen vollständig gegen feline Panleukopenie, felines Calici Virus und felines Herpes-Virus geimpft sein, es sei denn, dass der Tierarzt anderes empfiehlt. (*)

Alle Jungtiere müssen mit einem Mikrochip identifiziert sein und der Identitätscode muss in oder auf dem Stammbaum vermerkt sein.

Quelle: https://fifeweb.org/app/uploads/2023/11/br_reg_gr.pdf, Punkt 2.3.3

Es steht den nationalen Verbänden frei, zusätzliche oder strengere Regeln für ihre Züchter zu erlassen (z.B entsprechend nationalem Tierschutzgesetz), jedoch dürfen die Minimalbedingungen des Verbands niemals wegbedungen werden.

(*) Die deutschsprachigen FIFé-Vereine verlangen eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Tierarztes, wenn ein Tier diese Bedingungen aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen kann/soll. “Vollständig […] geimpft” heisst, entsprechend dem national gültigen Impfschema, welches von den jeweiligen Bundesbehörden festgelegt wird.

Tiere aus dem Ausland

Tiere aus dem Ausland sind nicht grundsätzlich schlechter als solche von einem lokalen Züchter. Hier gilt nur ganz besonders zu überprüfen, ob der Züchter anerkannt ist und seriös handelt. Facebookgruppen, Verbandswebseiten und Kontakte zu anderen Züchtern können hier wertvolle Hinweise liefern.

Wichtig ist zudem zu wissen, dass Tiere ggf. bei der Einfuhr im Minimum über einen, Chip, eine gültige Tollwutimpfung und einen Heimtierpass verfügen müssen, Tiere von Ausserhalb EU, CH, NO, IS, FL unterliegen zudem weiteren Bestimmungen. Die Zollbehörden geben Auskunft. Weiter müssen die Tiere an einem bemannten Grenzübergang angemeldet und versteuert werden. Und für alle die denken, “Was solls, kontrolliert ja eh keiner!”: Das Beste was passieren kann, wenn es jemandem auffällt ist ein Bussgeld, das Schlechteste was passieren kann ist die Einschläferung des Tieres von Amtes wegen, da es sich um einen illegalen Import handelt. Überlegen Sie sich also gut, ob die paar Franken oder Euro die Sie an Steuern sparen das Risiko wert sind.

Tiere von anderen Verbänden und freien Vereinen

Als Mitglied von FFH und FIFé empfehlen wir selbstverständlich die Züchter der FIFé.

Der Ehrlichkeit halber muss man aber drei Dinge sagen:

  1. Schwarze Schafe gibt es überall. FIFé und Ihre Mitglieder tun alles was möglich ist, um die bestmögliche Qualität bei Züchtern und deren Tieren sicherzustellen. Eine Garantie gibt es aber nicht.
  2. Es gibt andere Verbände, insbesondere TICA, CFA und WCF in Europa, die ebenfalls ihr Bestes geben, häufig aber weniger Nah an ihren Mitgliedern dran sind, weil sie in anderen Strukturen funktionieren.
  3. Kätzchen mit Papieren aus “freien Vereinen” also Vereinen die keinem der grossen Verbände angehören müssen nicht zwangsläufig schlecht sein. Wir empfehlen aber besondere Vorsicht, da Kontrollmechanismen in den Verbänden sehr unterschiedlich sind und von “sehr gut” bis “inexistent” gehen können.