Seit 1. Januar 2015 ist unter anderem der Art. 29 der Tierschutzverordnung des BLV in Kraft. Bitte lesen sie die beiden Dokumente BLV und Erläuterung zur Verordnung. Das Formular, Belastungseinstufung durch den Tierarzt, ist seitens der FFH fakultativ. Es wird aber empfohlen, vor allem bei Rassen mit extremeren Merkmalen, die Belastungseinstufungen durchführen zu lassen.
- Belastungseinstufung durch den Tierarzt für Zuchtkatzen der Züchter der FEDERATION FELINE HELVETIQUE-FFH
- Information der FFH zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten
- Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten
- Erläuterungen zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten